Stichtag 1. Februar 2011: elektronische Signatur auch für Abfallerzeuger verbindlich / Neue IT-Lösungen für schlankes Entsorgungsmanagement
DIKON GmbH & Co. KG [Pressemappe]
Aachen (ots) - Seit dem 1. April 2010 müssen Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger das elektronische Nachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle anwenden. Nachweise, Begleitscheine und Register werden elektronisch geführt und …
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Quelle: Presseportal
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