Neue Wege im Recht der Verbringung von Materialien in und auf Böden
Magdeburg - Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV. Für vergleichbare Maßnahmen, wobei die Materialien dann den Abfallbegriff erfüllen müssen, enthält das KrW-/ AbfG Rechtspflichten hinsichtlich der Abfallverwertung. Das Auf-/Einbringen von Materialien in/auf Böden kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Quelle: UmweltschutzNews
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