Neonazi-Prozess: Polizei räumt Ermittlungsfehler ein
Chemnitz (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Kameradschaft «Sturm 34» hat die sächsische Polizei Ermittlungspannen eingeräumt. Im Ermittlungsverfahren sei ein sei ein tatverdächtiger Rechtsextremer nicht als Beschuldigter, sondern lediglich als Zeuge behandelt worden, gab der Leiter des Staatsschutzdezernates der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge, Jürgen Kliem, am Montag vor Gericht zu. Dies sei «ein unerklärliches Versäumnis».
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