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Bundesanwaltschaft: Beschwerden gegen Briefkontrolle zurückgewiesen

Karlsruhe (dpa) - Beschwerden gegen die Kontrolle von Briefen an vier Berliner Tageszeitungen sind vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs als unzulässig verworfen worden. Dies teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit. Die Fahnder hatten im Mai in einem Hamburger Briefzentrum Sendungen durchleuchtet und teilweise geöffnet. Grund war die - letztlich erfolgreiche - Suche nach Bekennerschreiben der linksextremen «militanten gruppe» (mg).

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